Die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) ist ein wichtiger Berater des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz.Sie unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter.
So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte. Der Arbeitsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf die Umsetzung von Einzelvorschriften im Unternehmen, sondern bezieht Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als Beitrag zum Unternehmenserfolg in alle betrieblichen Tätigkeiten, Strukturen und Prozesse mit ein und ist Bestandteil von Unternehmensstrategien, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation.
Eine Grundpflicht des Arbeitgebers ist es, Gefahren zu erkennen und daraufhin wirksame Arbeitsschutz maßnahmen festzulegen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung:
- Das Ermitteln möglicher Gefährdungen in Arbeitsbereichen, an Arbeitsplätzen oder bei bestimmten Personen
- Gefährdungsbeurteilung und Festlegung erforderlicher Maßnahmen
- Das Umsetzen der Maßnahmen
- Die Wirkungskontrolle
So können Ursachen und Umstände, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen führen können, ermittelt und bewertet werden.
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